Beglaubigungen
Wir bieten Ihnen verschiedene Beglaubigungen an. Bitte klären Sie im Voraus ab, welche Form der Beglaubigung für Ihre Übersetzung benötigt wird.
Beglaubigung durch das Übersetzungswerk
Wir beglaubigen die Richtigkeit der Übersetzung auf unserem Briefpapier mit unserem Stempel und unserer Unterschrift. Dieser Service ist gebührenfrei.
Beglaubigung durch das Landgericht Vaduz
Dieser Service wird extra verrechnet.
Beglaubigung mit Apostille
Dieser Service wird extra verrechnet.
Original oder Kopie für Beglaubigungen
Kopien reichen meistens aus. Das spart Zeit und Geld für Sie, denn Sie müssen dann Ihr Original nicht eingeschrieben an uns senden. Wir beglaubigen die Richtigkeit der Übersetzung, nicht das Dokument.
Was Sie beim Kopieren Ihrer Dokumente beachten sollten
Eine Schwarz-Weiß-Kopie ist ausreichend. Sollte das Dokument sehr klein, in kleiner Schriftgröße oder handgeschrieben sein, wäre eine Vergrößerung von Vorteil. Achten Sie bitte darauf, dass manche Teile ihres Originals eventuell auf der Kopie nicht aufscheinen, speziell wenn Sie es per Fax senden. Für eine korrekte Übersetzung müssen jedoch alle Stempel und Unterschriften erwähnt werden. Bitte weisen Sie uns darauf hin.
Handgeschriebene Namen sollten Sie uns zusätzlich auf einem separaten Blatt in Blockschrift zukommen lassen. Alle Textstellen, die im Original bzw. Ausgangstext unleserlich sind, werden in der Übersetzung als solche markiert.
Für alle Dokumente, die nicht in lateinischer Schrift sind, bitten wir Sie, uns alle Namen, Ortsangaben etc. in lateinischer Schrift zu geben (Transliteration), damit wir die richtige Schreibweise übernehmen können. Sollten Sie diese nicht zur Verfügung haben, werden wir nach unserem besten Wissen und Gewissen die Transliteration selber vornehmen, können aber keine Garantie für deren Richtigkeit abgeben. Dies gilt auch für Übersetzungen von Texten in lateinischer Sprache in eine nicht lateinische Sprache.
